Ergänzungspfleger

Das Internetportal für professionelle Ergänzungspfleger in Deutschland.
Präsentiert von Peter Thiel
Familienberater, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger, Umgangspfleger, Ergänzungspfleger, Vormund; Verfahrenspfleger (SPFW Berlin-Brandenburg), Sprecher der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren"
BGB § 1909 Ergänzungspflegschaft
(1) Wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, erhält für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger. Er erhält insbesondere einen Pfleger zur Verwaltung des Vermögens, das er von Todes wegen erwirbt oder das ihm unter Lebenden unentgeltlich zugewendet wird, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern oder der Vormund das Vermögen nicht verwalten sollen.
(2) Wird eine Pflegschaft erforderlich, so haben die Eltern oder der Vormund dies dem Familiengericht unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Pflegschaft ist auch dann anzuordnen, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung einer Vormundschaft vorliegen, ein Vormund aber noch nicht bestellt ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1909.html

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Ergänzungspfleger gelistet nach Postleitzahlen:
An ordentlich geführten Amtsgerichten können Sie in der Geschäftsstelle auf Anfrage eine aktuelle Liste von Fachkräften erhalten, die sich für die Übernahme von Ergänzungspflegschaften im Gerichtsbezirk bereit erklärt haben oder bereits als Ergänzungspfleger tätig sind.
Da es an einigen Amtsgerichten noch an kompetenten Fachkräften für die Übernahme von Ergänzungspflegschaften mangelt, hilft Ihnen das hier aufgerufene Fachkräfteportal bei der Suche nach geeigneten Fachkräften, bzw. bietet kompetenten Fachkräften die Möglichkeit sich vorzustellen.
Sind Sie an einer Tätigkeit als Ergänzungspfleger oder Vormund interessiert? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir erhalten ständig aus allen Teilen Deutschlands Nachfragen nach geeigneten Fachkräften für die Übernahme von Ergänzungspflegschaften. Bei Bedarf erhalten Sie von uns eine kompetente Einarbeitung in die Thematik und laufende Supervision während einer vom Gericht angeordneten Ergänzungspflegschaft oder Vormundschaft.
Kontakt:
Telefon: (030) 499 16 880
Funk: 0177-6587641
E-Mail: info@ergaenzungspfleger.de
Internet: www.ergaenzungspfleger.de
Bürozeit:
Montags bis Freitag
von 10 - 12 Uhr
unter (030) 499 16 880
Außerhalb der angegebenen Bürozeit nur unregelmäßig oder über Funk zu erreichen.
Beratungszeiten:
In der Regel werktags 13 bis 19 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung). Bei dringendem Bedarf auch zu anderen Zeiten oder Sonnabends.
Adresse:
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstr.133, Seitenflügel, 2. Obergeschoss, 13187 Berlin (Nähe Breite Straße, Rathaus Pankow)
Bus 107, 155, 250, 255; Tram M 1 (aussteigen Rathaus Pankow); S-Bahnhof Wollankstraße, 15 Minuten Fußweg oder U- und S-Bahnhof Pankow, 20 Minuten
Themen:
Adressen im Internet:
Berliner Arbeitskreis Begleiteter Umgang - www.begleiteter-umgang-berlin.de
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. (DAJEB) - www.dajeb.de
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie - www.dgsf.org
Verband Anwalt des Kindes - www.v-a-k.de